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Wichtige Hinweise

Bitte planen Sie für die Wahrnehmung eines Termins genug Zeit ein, weil es durch Personenkontrollen und Durchsuchungen zu zeitlichen Verzögerungen beim Einlass kommen kann.


Anliegen sollen möglichst schriftlich oder telefonisch geklärt werden. Sofern ein persönliches Aufsuchen erforderlich ist und Sie keine Ladung zu einem Verfahren erhalten haben, sollte vorher ein Termin vereinbart werden, damit Wartezeiten verringert werden können und d. zuständige Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin zur Verfügung steht.

Auskünfte hierzu sowie weitere Informationen und Terminvergaben erfolgen telefonisch von

Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0 42 81 / 93 23 0.


Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen sind schriftlich zu stellen.


Die Zahlstelle nimmt nur zwingend dort vorzunehmende Einzahlungen an Dienstagen und Donnerstagen entgegen. Der unbare Zahlungsverkehr hat Vorrang.


Pressevertreter erreichen den Pressesprecher über die Telefonnummer 0 42 81 / 93 23 0.



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