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Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
jeweils von 9 bis 12 Uhr
oder nach Vereinbarung.

Der Zugang zu öffentlichen Verhandlungen ist auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Um Wartezeiten zu vermeiden und die für Ihre Angelegenheit zuständige Person anzutreffen, sollten Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren. Sie erhalten dann auch notwendige weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen etc.. Die Durchwahlnummern finden Sie hier...

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